BF17BEGLEITET · AB 17
Schulfahrzeug der Fahrschule Pönisch auf dem Übungsgelände
Ein Jahr früher hinters Steuer

BF17 — fahren, bevor die anderen anfangen

Die komplette Ausbildung, die komplette Prüfung — nur ein Jahr früher. Bis 18 fährst du mit einer Begleitperson, danach ganz normal allein.

Ausbildung ab16,5 Jahre
Prüfung ab17 Jahre
Begleitpersonab 30 J., 5 J. Klasse B
Umtauschmit 18, ohne Prüfung
  • Theoriebeginn schon mit 16,5 Jahren möglich
  • Mehrere Begleitpersonen eintragbar — kein Warten auf eine Person
  • Kostenloses Vorgespräch, zu dem die Begleitpersonen mitkommen können
  • Statistisch weniger Unfälle in der Probezeit
  • Viele Versicherungen geben günstigere Beiträge

Begleitetes Fahren ab 17 — wie es funktioniert

BF17 ist kein eigener Führerschein, sondern ein Einstieg in die Klasse B mit einem Jahr Vorlauf. Du machst die komplette Ausbildung und die komplette Prüfung wie alle anderen auch. Statt des Kartenführerscheins bekommst du zunächst eine Prüfbescheinigung, und bis zu deinem 18. Geburtstag fährst du nur mit einer eingetragenen Begleitperson.

An deinem 18. Geburtstag tauschst du die Bescheinigung bei der Führerscheinstelle gegen den regulären Führerschein. Keine neue Prüfung, keine zusätzlichen Stunden.

Der Zeitplan — wann du was tun musst

Ab 16 Jahren
Antrag bei der Führerscheinstelle stellenDie Bearbeitung dauert oft mehrere Wochen — früh anfangen lohnt sich
Ab 16,5 Jahren
Theorieunterricht und Fahrstunden beginnen
Ab 16,5 Jahren
Theoretische Prüfung möglich
1 Monat vor 17
Praktische Prüfung möglich
Mit 17
Prüfbescheinigung — Fahren mit Begleitperson
Mit 18
Umtausch in den regulären FührerscheinOhne weitere Prüfung

Die Begleitperson — wer darf, wer nicht

Eine Begleitperson muss drei Bedingungen erfüllen: mindestens 30 Jahre alt, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B und höchstens ein Punkt im Fahreignungsregister. Sie muss außerdem fahrtüchtig sein — also nicht mehr als 0,5 Promille, keine berauschenden Mittel.

Wichtig ist, dass du mehrere Personen eintragen lassen kannst. Das ist praktisch, weil sonst jede Fahrt an der Verfügbarkeit einer einzigen Person hängt. Wir empfehlen, gleich zwei oder drei einzutragen — Mutter, Vater, vielleicht noch jemand aus der Verwandtschaft.

Die Begleitperson ist übrigens kein zweiter Fahrlehrer. Sie darf nicht ins Lenkrad greifen und trägt keine rechtliche Verantwortung für die Fahrt. Sie ist da, um ein Auge darauf zu haben und im Zweifel ruhig etwas zu sagen.

Was Eltern oft fragen

Die häufigste Sorge: „Ist das nicht zu früh?" Die Zahlen sagen das Gegenteil. Fahranfänger, die über BF17 eingestiegen sind, verursachen in der Probezeit messbar weniger Unfälle als die, die mit 18 direkt allein losgefahren sind. Der Grund ist einfach — ein Jahr Praxis unter ruhigen Bedingungen ersetzt kein Training, aber es setzt sich fest.

Die zweite Frage betrifft die Versicherung. Viele Anbieter geben für BF17-Einsteiger günstigere Beiträge, weil das Risiko statistisch niedriger liegt. Das lohnt sich zu vergleichen, bevor der Vertrag abgeschlossen wird.

Wir bieten vor der Anmeldung ein kostenloses Vorgespräch an, zu dem die Begleitpersonen gern mitkommen. Dann ist einmal alles geklärt, statt dass zwischendurch Fragen auftauchen.

Häufige Fragen

Weitere Fragen zum begleiteten Fahren und zum Ablauf beantworten wir auf der Seite mit den häufigen Fragen.

Mit der Ausbildung darfst du ab 16,5 Jahren beginnen — also ein halbes Jahr vor deinem 17. Geburtstag. Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag ablegen. Den Antrag bei der Führerscheinstelle solltest du schon vorher stellen, weil die Bearbeitung Zeit braucht.

Wer mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Klasse B besitzt und höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat. Eltern, ältere Geschwister, Onkel, Tante, Nachbar — Hauptsache, die Bedingungen stimmen. Du kannst mehrere Begleitpersonen eintragen lassen.

Nein. Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du nur fahren, wenn eine eingetragene Begleitperson mit im Auto sitzt. Fährst du ohne, ist das kein Kavaliersdelikt: Die Fahrerlaubnis kann entzogen werden und du musst ein Aufbauseminar machen.

Ein Jahr Fahrpraxis unter Aufsicht, bevor du allein losfährst. Die Unfallstatistik für Fahranfänger, die über BF17 eingestiegen sind, fällt deutlich besser aus als für die, die mit 18 direkt allein losgefahren sind. Viele Versicherungen honorieren das außerdem mit günstigeren Beiträgen.

Innerhalb Deutschlands gilt sie uneingeschränkt, Österreich erkennt sie ebenfalls an. In den meisten anderen Ländern nicht — plane also Urlaubsfahrten ins Ausland erst nach deinem 18. Geburtstag ein, wenn du den regulären Kartenführerschein hast.

Noch unsicher?

Ruf einfach an. Wir sagen dir ehrlich, was du brauchst.

Manche kommen mit einer klaren Vorstellung, manche wissen nur, dass sie fahren wollen. Beides ist in Ordnung. Im Gespräch klären wir, welche Klasse zu dir passt — und welche du dir sparen kannst.