PKW

Führerscheinklassen PKW

Klasse PKW B
KRAFTWAGEN BIS 3,5 T zG
Mindestalter 18 JAHRE
Mindestalter 17 JAHRE (Begleitendes Fahren)

01

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie
12 Doppelstunden á 90 Minuten
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Theorie bei Erweiterung
6 Doppelstunden á 90 Minuten
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
 
(Stunde à 45 Minuten)

02

Welche Prüfung muss ich machen?

Theorie
Fragebogen mit 30 Fragen
Theorie bei Erweiterung
Fragebogen mit 20 Fragen
Praxis
Dauer mindestens 45 Minuten
Einfacher lernen mit dem "FAHREN LERNEN MAX" Lernsystem.
Lernen am PC, Handy und Tablet...
Und zusätzlich gibt es  die App "DRIVERSCAM" oben drauf.
Dein Personal-Trainer für den Führerschein, überall dabei und jederzeit griffbereit.

03

Welche Unterlagen und Nachweise brauche ich?

Biometrisches Passbild
Sehtest
Erste Hilfe Kurs
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

04

Was muss ich noch wissen?

Befristung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Befristung des Führerscheindokuments
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente
werden auf 15 Jahre befristet.
Begleiteten Fahrens
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Die Ausbildung ist sowohl auf Automatik wie auch mit Handschaltung möglich.

05

Was darf ich mit der Klasse fahren?

Kraftwagen bis 3,5 t zG
Mitführen von Anhängern
alle Anhänger bis 750 kg zG
bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Klasse PKW B
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG
Mindestalter 18 Jahre
Mindestalter 17 Jahre (Begleitendes Fahren)

01

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie
150 Minuten
Praxis
210 Minuten Praktische Übungen 
60 Minuten Fahren im Reaelverkehr 

02

Welche Prüfung muss ich machen?

Theorie
-
Praxis
-

03

Welche Unterlagen und Nachweise brauche ich?

Biometrisches Passbild
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

04

Was muss ich noch wissen?

Befristung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Befristung des Führerscheindokuments
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente
werden auf 15 Jahre befristet.
Begleiteten Fahrens
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.

05

Was darf ich mit der Klasse fahren?

Kraftwagen der Klasse B
Mitführen von Anhängern
alle Anhänger über 750 kg zG
die zG der Kombination ist auf max. 4.250 kg begrenzt.
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Klasse PKW BE
KRAFTWAGEN DER KLASSE B UND ANHÄNGER ÜBER 750 KG UND BIS 3.500 KG zG
Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.
Mindestalter 18 Jahre
Mindestalter 17 Jahre (Begleitendes Fahren)

01

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie
ist nicht vorgeschrieben
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunden bei Dunkelheit
 
(Stunde à 45 Minuten)

02

Welche Prüfung muss ich machen?

Theorie
-
Praxis
Dauer mindestens 45 Minuten

03

Welche Unterlagen und Nachweise brauche ich?

Biometrisches Passbild
Sehtest
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

04

Was muss ich noch wissen?

Befristung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Befristung des Führerscheindokuments
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente
werden auf 15 Jahre befristet.
Begleiteten Fahrens
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Außerdem
Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.

05

Was darf ich mit der Klasse fahren?

Kraftwagen der Klasse B
Mitführen von Anhängern
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
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